Warum man die ebay Petition nicht unterschreiben sollte!

Die Ebay Petition von uns kommentiert:

Schutz der Möglichkeit zur Nutzung von Online-Marktplätzen für europäische Kleinunternehmen

Wir, die unterzeichnenden, fordern die politischen Entscheidungsträger der EU auf, die derzeit geplante Reform des Digital Services Act zu überdenken. Einige der vorgeschlagenen Änderungen würden allen Kleinunternehmen, die in Europa online verkaufen möchten, schaden. Infolge der derzeitigen Pandemie erfüllen diese Kleinunternehmen jedoch eine überaus wichtige Funktion der Daseinsvorsorge. Wir bitten Sie daher, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen und unsere Rechte als Unternehmer zu schützen:

  1. Verzicht auf die Verpflichtung, Angebote vorab zu filtern: Umfangreiche Prüfungen der Vollständigkeit oder Genauigkeit von Produktangeboten hätten eine abschreckende Wirkung und könnten dazu führen, dass Marktplätze Angebote einschränken. Dies gilt insbesondere für Angebote für einzigartige, handgefertigte oder individuelle Produkte. Ähnliche Prüfungen sind für den Offline-Handel nicht vorgeschrieben. Deutsche Händler sind so oder so verpflichtet, ihre Angebote rechtssicher zu geschalten, da Sie sonst eine Abmahnung bekommen. Chinesische Händler machen dies nicht, da Sie nicht belangt werden können.
  2. Beibehaltung der derzeitigen Haftungsregelung für Marktplätze: Wenn Marktplätze für jedes eingestellte Produkt haftbar gemacht werden, sind sie gezwungen, vertrauenswürdige Verkäufer selbst bei kleinsten versehentlichen Fehlern zu sperren.Es ist wichtig, das sich die Haftungsregeln für die Onlinemarktplätze ändern. Es ist wichtig, das sich die Haftungsregeln für die Onlinemarktplätze ändern. Derzeit ist der Händler für seine Angebote verantwortlich. Dies schützt chinesische Händler, die keine Steuern zahlen, für weniger als 1$ nach Europa versenden und bei der EAR für Elektrogeräte nicht registriert sind. Zum Vergleich: Eine Nicht-Registrierung bei der EAR, kann von dem Umweltbundesamt bis zu 10.000€ geahndet werden. Einen chinesischen Händler kann man durch seinen Firmensitz in China nicht belangen. Dadurch liegt hier schon eine grobe Wettbewerbsrechtsverletzung vor.
  3. Gewährleistung eines ausgeglichenen und risikobasierten Systems für den Umgang mit Kunden (Know-Your-Customer): Neue Verkäufer sollten weiterhin von einem einfachen Prozess für die Neunanmeldung bei einem Marktplatz profitieren können, bis sie eine gewisse Anzahl an Verkäufen erreichen. Die Regeln müssen berücksichtigen, dass Online-Verkäufer erst Schritt für Schritt zu Kleinunternehmen heranwachsen, und sie müssen Anreize für ein solches Wachstum bieten. Ein risikobasiertes System besteht nur für deutsche Händler. Chinesische Händler tragen keinerlei Risiko. Ein Grund mehr, warum sich die Haftungsregeln ändern müssen.
  4. Schutz personenbezogener Daten: Verkäufer sollten nicht gezwungen werden, Marktplätzen vertrauliche Daten, wie z.B. solchen in gescannten Kopien von Ausweisen, bereitzustellen, solange diese Daten nicht aufgrund nachvollziehbarer gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind (wie beispielsweise für die Abwicklung von Zahlungen). Marktplätze sollten außerdem nicht verpflichtet werden, Informationen zu veröffentlichen, die den Datenschutz und die Sicherheit ihrer Verkäufer kompromittieren könnten, wie z.B. eine Homeoffice-Adresse. Diese Daten sind schon hinterlegt durch die Pflicht der Finanzamtmeldung. Diese wird teilweise von Chinesen umgangen, wodurch Sie keinerlei Steuern in Deutschland oder der EU bezahlen.
  5. Schutz für Verkäufer vor missbräuchlichen Meldungen: Wenn der Marktplatz haftbar gemacht wird, werden Meldesystems anfällig für Missbrauch und Verkäufer können Opfer von unbegründeten Beschwerden von Wettbewerbern oder unzufriedenen Kunden werden, woraufhin ihre Angebote entfernt werden. Das Problem gab es schon vor dem neuen EU-Gesetz
  6. Unterstützung des Wettbewerbs zwischen Marktplätzen: Unverhältnismäßig strikte Verpflichtungen können Marktplätze dazu zwingen, ihre Gebühren zu erhöhen, um damit die Kosten der neuen Verpflichtungen auszugleichen. Dadurch werden Verkäufer direkt geschädigt. Zugleich erhalten dominante Marktplätze, die ihre eigenen Produkte lagern und die Logistik steuern, einen Vorteil gegenüber der großen Zahl an kleinen europäischen Verkäufern. Diese Androhung sollen die angeblichen Folgen sein für das nicht unterschreiben der Petition. Derzeit ist das Wettbewerbsverhältnis ungleich. Durch das neue EU-Gesetz wird eine Gleichheit zwischen den EU und den chinesischen Händlern geschaffen.

Wir bedanken uns für die Gelegenheit, diese Bedenken äußern zu können, und sind jederzeit gerne bereit, mit den gesetzgebenden Institutionen zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass der Einkauf auf Online-Marktplätzen für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher ist. Der Schutz von Verbrauchern ist besonders wichtig. Ebenso wichtig ist aber auch, dass Klein- und Kleinstunternehmen eine Chance haben, ihr Geschäft zu betreiben und zu wachsen.

Fazit:
Das Unterschreiben der Petition hilft nur den chinesischen Händlern. Das nicht Unterschreiben der Petition sorgt wieder für eine Chancengleichheit und einem fairen Wettbewerb.

Quelle: Schutz der Möglichkeit zur Nutzung von Online-Marktplätzen für europäische Kleinunternehmen | eBay Main Street
Autor: Tristan Süper