Markenrechtsverletzung: Süper eCommerce mahnt Konkurrenz ab

Eine Abmahnung wegen Markenverletzung gibt dem Abgemahnten, der gegen das Recht an der geschützten älteren Marke verstößt, Gelegenheit einzulenken. So lenkte auch ein direkter Konkurrent von Süper eCommerce ein und unterschrieb eine Unterlassungserklärung.

Gegen diese Unterlassungserklärung wurde 2 Tage später verstoßen, was eine Vertragsstrafe auslöste.

Neben der Markenrechtsverletzung wurden 4 weitere Punkte abgemahnt. Darunter eine fehlende EAR Registrierung. Dies zwang den abgemahnten Konkurrenten, seinen Betrieb vollständig einzustellen.


Da bisher keine Registrierung bei der EAR vorliegt und diese in der Regel 8 – 10 Wochen dauern kann, scheidet der Händler bei dem Weihnachtsgeschäft 2021 aus. Mit dem Aufwendungsersatz und der Vertragsstrafe (tituliert) muss der Abgemahnte einen Betrag von knapp 3000,- EUR an Süper eCommerce leisten.

Die Geschäftsleitung Tristan Süper will damit ein Zeichen setzen, dass keine Rechtsverletzung der Marken Bevido® und Celips®, die der Firma Süper eCommerce angehören, geduldet werden.

Bildquelle: S. Hermann & F. Richter auf Pixabay